„Sollten Sie einmal pflegebedürftig werden, zahlt doch die gesetzliche Pflegeversicherung.“ Einen solchen Satz haben Sie vielleicht auch schon einmal gehört, doch diese Absicherung reicht heute nicht mehr aus.
Die FörderPflege bietet eine Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen. Die FörderPflege ist eine staatlich geförderte private Zusatzversicherung und auch unter dem Namen „Pflege-Bahr“ bekannt. Wer monatlich einen Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro leistet, hat Anspruch auf eine staatliche Zulage in Höhe von monatlich 5 Euro. Die Leistungen der FörderPflege werden monatlich gezahlt und helfen, die Pflegekostenlücke zu verkleinern.
Durch das PflegeTagegeld lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstocken. Die Pflegetagegeld-Versicherung zahlt ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit. Für jeden Pflegetag wird ein fester Geldbetrag ausgezahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege. Im Pflegefall ist eine Beitragsbefreiung möglich.
Mit der PflegeRente schützen Sie sich vor den finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit. Im Pflegefall wird die vereinbarte Rente lebenslang monatlich gezahlt, so dass die Betroffenen ihren Pflegealltag bestmöglich und unabhängig von finanziellen Beschränkungen gestalten können. Die Beiträge können laufend oder in einer Summe gezahlt werden. Im Todesfall vor Rentenbeginn ist eine Beitragsrückerstattung von bis zu 100 Prozent möglich.
Die Sparkasse Mülheim an der Ruhr belegt einen Spitzenplatz im landesweiten Vergleich der Filialbank Premium Girokonten.
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