Bei der Berechnung werden alle Anlagebeträge aus Einmalanlagen und regelmäßigen Anlagen zu dem am jeweiligen Stichtag gültigen Anteilpreis in Anteile umgerechnet. Genauso werden Ausschüttungen und Steuererstattungen unmittelbar wieder angelegt und zum jeweils gültigen Anteilpreis in Anteile umgerechnet.
Der so errechnete Anteilbestand zum Ende des Anlagezeitraums wird nach dem dann gültigen Preis wieder in einen EUR Betrag umgerechnet. Die Differenz zwischen diesem Wert und der Summe der eingezahlten Beiträge ergibt den absoluten Wertzuwachs.
Wertzuwachsabsolut = WertEnde – WertAnfang
Das Verhältnis von absolutem Wertzuwachs und Summe der Einzahlungen ergibt den in % ausgedrückten relativen Wertzuwachs.
Wertzuwachsrelativ = Wertzuwachsabsolut / WertAnfang - 1
Gebühren werden in der Berechnung nicht berücksichtigt, sofern nicht ausdrücklich „Ausgabeaufschlag/Eintrittsgebühr berücksichtigen“ gewählt wurde.
Die ausgewiesene Wertentwicklung versteht sich als Bewertung vor Steuer. Abhängig von der Art und Höhe der Erträge und einem eventuell vorliegenden Freistellungsauftrag kann Abgeltungsteuer fällig werden. Diese wird im Wertentwicklungsrechner nicht berücksichtigt.
Bei inländisch thesaurierenden Fonds ist zu beachten, dass die Abgeltungsteuer auf thesaurierte Erträge aus dem Fondsvermögen abgeführt wird und sich somit in den Fondspreisen widerspiegelt. Für eine Bewertung vor Steuer muss bereits abgeführte Steuer wieder zugeführt werden. Der Wertentwicklungsrechner bildet dies durch die erneute Anlage der abgeführten Steuer zum Zeitpunkt der Thesaurierung ab.
Einfachere Rechenmodelle berücksichtigen – zum Teil aufgrund fehlender Daten zur steuerlichen Bewertung der Erträge – keine Erstattung abgeführter Abgeltungsteuer. Für inländisch thesaurierende Fonds ergeben sich daher abweichende, niedrigere Renditen.
Die Wertentwicklung der individuellen Anlage bildet die einmaligen und regelmäßigen Zahlungen exakt ab. Bei Produkten mit hoher Volatilität hat der Zeitpunkt der Anlagen dabei erheblichen Einfluss auf die Wertentwicklung. Bei regelmäßigen Anlagen bewirkt der Cost-Average-Effekt eine Streuung des Risikos und damit eine Mittelung der Wertentwicklung über den Anlagezeitraum.
Dem gegenüber stellt die Wertentwicklung des Anlageprodukts genau den Anfang und das Ende des Anlagezeitraums gegenüber. Wertveränderungen zwischen diesen Zeitpunkten spielen bei dieser Betrachtung keine Rolle. Der Cost-Average-Effekt findet keine Berücksichtigung.
Daher kann es zu erheblichen Abweichungen zwischen der Wertentwicklung des Anlageprodukts und der Wertentwicklung der individuellen Anlage kommen. Die Wertentwicklung des Anlageprodukts kann – abhängig von den Anlagezeitpunkten – deutlich unter – aber auch deutlich über der Wertentwicklung der individuellen Anlage liegen.
Neben der Wertentwicklung für den gesamten Anlagezeitraum zeigt der Rechner auch die Rendite p.a. an. Diese gibt an, welche Rendite ein fest verzinsliches Anlageprodukt pro Jahr erwirtschaften müsste, um für dieselben Einzahlungen dasselbe Anlageergebnis zu erzielen. Dadurch wird die Rentabilität der Anlage mit der festverzinslicher Anlagen vergleichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Rendite p.a. nicht einfach der durchschnittlichen Wertentwicklung entspricht. Sie kann – insbesondere bei sehr kurzen Anlagezeiträumen - erheblich davon abweichen.
Die Rendite p.a. wird nur für Anlagezeiträume von mindestens einem Jahr ausgewiesen.
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Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Die Sparkasse Mülheim an der Ruhr belegt einen Spitzenplatz im landesweiten Vergleich der Filialbank Premium Girokonten.
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