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Ratgeber Nachlass

Ratgeber Nachlass

Was sind die ersten Schritte im Trauerfall? Und wie können Sie für Ihr Vermögen im eigenen Ernstfall Vorsorge treffen?

Wir begleiten und beraten Sie – vor, während und nach einem Nachlassfall.

Nachlassabwicklung

Wir sind für Sie da!

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen als Sparkasse Mülheim an der Ruhr an Ihrer Seite.

Erster Schritt: Bekanntgabe Todesfall

  • Sterbeurkunde  bzw. Unterlagen zur Erfassung des Todesfalls (z. B. eröffnetes Testament oder Erbschein)
  • Name, Anschrift, Telefonnummer der Person, die den Tod mitteilt

Zweiter Schritt: Nachlassabwicklung

  • Erbnachweise (Originale) z. B. Erbschein im Original oder Originalausfertigung, beglaubigte Abschrift aller Testamente mit Eröffnungsniederschrift im Original
  • Persönliche Legitimationsunterlagen des bzw. der Erben / Bevollmächtigten (z. B. Personalausweis)
  • Eindeutiger Auftrag in Textform (nicht per E-Mail oder FAX) unter Nennung der Erbquoten oder eindeutiger Beträge.
  • Ggf. Nachlassvollmachten unter Nennung des Nachlasses

Was Sie beachten sollten:

Erbe steht unter Betreuung

  • Betreuerausweis (mit Vermerk Vermögenssorge) und persönliche Legitimation des Betreuer und des Betreuten
  • Ggf. Freigabebeschluss

Erbe ist Minderjährig

  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung z.B. Geburtsurkunde
  • Persönliche Legitimation der gesetzlichen Vertreter

Erbe hat Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität)

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes- Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle

Wichtige Erledigungen im Todesfall

Formalitäten nach einem Todesfall

Leider bleibt es den Hinterbliebenen nach einem Todesfall nicht erspart, sich um die Formalitäten zu kümmern.

Todesfall eines Angehörigen melden

  • Sie möchten die Sparkasse Mülheim an der Ruhr über den Tod eines Angehörigen informieren
  • Jetzt online möglich

Erbschaftsvollmacht erteilen

  • Bevollmächtigten bestimmen
  • Komfortable Abwicklung von Rechtsgeschäften im Nachlassfall   
Sie sind vor Ort

Für die Abwicklung der Nachlasskonten und die Verteilung des Nachlassvermögens vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin.

 

Sie sind nicht vor Ort

Können Sie als Erbe nicht persönlich bei der Sparkasse vorsprechen, benötigen wir zusätzlich zu Ihrer schriftlichen Weisung bzw. Erbschaftsvollmacht eine Prüfung Ihrer Legitimation und Unterschrift. Sie haben zwei Möglichkeiten

  • Videolegitimation (18 Euro)
  • Identifikation bei Ihrer Sparkasse / Hausbank, der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. bei einem Notar vor Ort. Im Ausland wenden Sie sich gegebenenfalls an eine deutsche Botschaftsniederlassung. Bitte legen Sie Ihrem schriftlichen Auftrag zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweises bei. Es könnten fremde Kosten entstehen.
Vorsorge treffen

Vorsorge treffen

Wenn's ums Erbe planen geht

                                                                        "Keine Regelung zu treffen, ist der schlimmste Fehler, den man machen kann."

Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihr letzter Wille in die Tat umgesetzt wird. Informieren Sie sich online oder persönlich vor Ort bei Ihrem Berater zum Thema Erben und Vererben. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken wie Sie Ihren Nachlass gestalten wollen. Wichtige Themen sind auch Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Vorsorge treffen

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Fall vor, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können – mit einer Vorsorge­voll­macht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Nachhaltiges Vermögensmanagement für Unternehmen

Vor allem Unternehmer stehen bei Nachlass und Nachfolge vor großen Herausforderungen.

Ratgeber

Rund um das Thema Erben und Vererben

 

Generationenmanagement

Sie haben mehrere Möglichkeiten, für andere vorzusorgen und dabei Steuern zu sparen. Schließlich können Sie in jeder Dekade im Rahmen der Steuerfreibeträge eine Schenkung vornehmen und damit einen Teil Ihres Vermögens übertragen. Je früher Sie sich informieren, desto mehr Gestaltungs­möglichkeiten haben Sie.

Erreichtes weitergeben

Lassen Sie die, die Ihnen wichtig sind, an Ihrem Erfolg teilhaben und sichern Sie Ihre Angehörigen ab.

Stiftungen gründen und managen

Über eine Stiftung sorgen Sie dafür, dass Ihre Ideen und Wünsche weiterleben. Am besten mit der Unterstützung Ihrer Sparkasse Mülheim an der Ruhr.

Für Sie: Family-Office-Management

Sichern Sie Ihr Familien­vermögen über Generationen – Ihre Sparkasse bietet auch die Betreuung von Family Offices an.

Checklisten

Checklisten

Unterlagen im Nachlassfall

 

Budgetkompass fürs Älterwerden

Dieser umfangreiche pdf-Ratgeber von "Geld und Haushalt" unterstützt Sie dabei, die anstehenden Entscheidungen für eine gute finanzielle  Absicherung im Alter zu treffen.   

Angehörigen-Checkliste

Es ist gut, wenn Sie alles geregelt haben. Aber wo ist das Testament? Machen Sie es Ihren Erben mit einer Liste leichter, die wichtigen Unterlagen zu finden.

Erste Schritte nach einem Todesfall 

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was führt häufig zu Verzögerungen bei der Nach­lass­abwicklung?
  • Fehlende eindeutige Weisung einzelner Miterben.
    Handelt es sich um eine Erben­gemein­schaft, benötigen wir die schrift­liche Weisung aller Miterben.  
  • Sparurkunden sind nicht mehr auffindbar.
    Gegebenen­falls ist ein zeit­aufwändiges Aufgebots­verfahren mit Kraft­loserklärung der Urkunden durch­zuführen.
Wer erhält Auskünfte zum Nach­lass­vermögen?

Auskünfte im Nachlass­fall dürfen nur an berechtigte Personen auf  schrift­lichem Wege oder im persön­lichen Gespräch erteilt werden.  Berechtigte Personen sind z.B. Konto­verfügungs­berechtigte,  Bevoll­mächtigte über den Tod hinaus und die legitimierten Erben gemein­schaftlich.

Wer erhält Auskünfte / Verfügungs­recht bei Testaments­vollstreckung?

Bei Anordnung einer Testaments­vollstreckung für das gesamte  Nachlass­vermögen darf ausschließlich der Testaments­vollstrecker Auskünfte einholen bzw. über Nachlass­werte verfügen. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Haben Vermächtnisnehmer / Pflicht­teils­berechtigte ein Auskunfts- / Verfügungs­recht?

Vermächtnisnehmer bzw. Pflicht­teils­berechtigte haben der Sparkasse  gegenüber weder ein Auskunfts- noch ein Verfügungs­recht. Diese Personen können ihre Ansprüche nur gegenüber den Erben direkt geltend machen.

Wann ist ein Erbschein erforderlich?

Nach dem Tod eines Kunden benötigt die Sparkasse grundsätzlich einen geeigneten Nachweis über die Rechts­nachfolge des Erblassers. Liegt in einem Nachlass­fall kein eindeutig formuliertes Testament bzw.  notarieller Erb­vertrag vor, ist zur Verfügung über das Nach­lass­vermögen in der Regel die Vorlage eines Erb­scheins erforderlich. Bitte stimmen Sie die Notwen­digkeit eines Erbscheins im Einzel­fall im persönlichen Kunden­gespräch mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ab.

Sie sind Mitkontoinhaber oder Verfügungsberechtigter

Sie können weiterhin  über die Nachlasskonten des Verstorbenen verfügen, wenn Sie mit dem Verstorbenen  ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung geführt haben  oder Ihnen die/der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bankvollmacht  über den Todesfall hinaus erteilt hat. Somit können Sie Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Bestattungskosten)  zeitnah begleichen.  Sämtliche Transaktionen führen  Sie nun für den oder die Erben  aus, d.h. Sie sind den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Erben sind jederzeit berechtigt, die Kontovollmacht/en zu widerrufen.

Sollten Sie eine notarielle General- oder Vorsorgevollmacht besitzen, legen Sie uns diese bitte zur Prüfung des Umfangs vor.   

Geldanlagen

Als Alleinerbe oder als Erbengemeinschaft können Sie die Geldanlagen unter den vereinbarten Bedingungen übernehmen bzw. unter Einhaltung der Kündigungsfristen auflösen. Für Sparkonten,  für die eine Urkunde ausgehändigt wurde, benötigen wir bei Verfügung die Vorlage der Sparurkunde. Sollte die Urkunde nicht mehr vorhanden sein, melden Sie uns bitte den Verlust. Unter Umständen kann sich die Nachlassabwicklung dadurch verzögern. Ferner fallen für die Bearbeitung der Verlustanzeige Gebühren an.   

Zahlungsverkehr

Daueraufträge und SEPA-Lastschriftmandate enden grundsätzlich nicht mit dem Tod des Kontoinhabers. Ein Widerruf beziehungsweise eine Löschung muss gegebenenfalls von Ihnen als Mitkontoinhaber, Erbe oder Bevollmächtigter veranlasst werden.

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, lassen wir Ihnen gerne eine  Umsatzübersicht zukommen.

Finanzamt

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Todes  dem für die Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Wenn Sie sich als Erbe oder Bevollmächtigter des Verstorbenen ausweisen, erhalten Sie eine Kopie dieser Vermögensaufstellung.   

Erben im Ausland

Sollten Erben Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen wir vor Auszahlung des  Nachlassvermögens eine erbschaftsteuerliche Freigabe vom Finanzamt, die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Wohin soll ich die Unterlagen schicken?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten uns Dokumente zur Verfügung zu stellen:

  • Elektronisches Postfach (nur für Kunden der Sparkasse Mülheim an der Ruhr)
  • Postalisch:   Sparkasse Mülheim an der Ruhr

                                KundenServiceCenter, Abt. Nachlass                           

                                Berliner Platz 1

                                45466 Mülheim an der Ruhr

  • Abgabe in einer unserer Filialen
Wie erreichen Sie Ansprechpartner rund um das Thema Erbabwicklung?

Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie auch gerne telefonisch an +49 208 3005-6655* oder über E-Mail: nachlass@spkmh.de richten.

*Mo bis Do 08.30 h – 18.00 h und Fr.  08.30 h – 14.00 h

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